Information für Ärzte:Das private Pflegegutachten
Viele Ärzte haben Patienten in Ihrer Praxis die nicht in der Lage sind ihren Alltag alleine zu bewältigen.
Viele Ärzte haben Patienten in Ihrer Praxis die nicht in der Lage sind ihren Alltag alleine zu bewältigen.
Bis vor einigen Jahren gab es den Berufsstand des/der privaten Pflegegutachters/Pflegegutachterin nicht in unserer Gesellschaft.
dann, wenn sie für sich oder einen Dritten eine Pflgestufe von Seiten der Pflegeversicherung her, genehmigt haben wollen.
Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).
Pflegegutachten werden immer wichtiger, vor allem dann wenn sie in eine Situation kommen, in der Angehörige gepflegt werden müssen.Um dann Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegutachten ertellt werden. Dies übernimmt im Regelfall immer der medizinische Dienst der Krankenkasse, aber aufgepasst. Der MDK ist parteiisch und nicht immer zum Besten dss Pflegebedürftigen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Erstellung[Weiterlesen…]