Pflegegutachten von PflegeSG in Sachsen,Sachsen-Anhalt,Thüringen und Brandenburg
Die amtliche Feststellung ob die Voraussetzungen zur Erlangung einer Pflegestufe vorliegen werden vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) vorgenommen.Lesen Sie dazu auch mehr unter dem nachfolgenden Link.