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LICON GmbH:Denkmalabschreibung bei Sanierungsobjekten

Bei Investitionen in denkmalgeschützte Sanierungsobjekte der LICON erlangen Erwerber neben dem Eigentum an einzigartigen, hochwertig und historisch sanierten Immobilien auch Steuervorteile durch die Sonderabschreibung für Baudenkmäler. Die Auswahl, welche Gebäude als Baudenkmäler deklariert werden, erfolgt nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.

2. Juni 2012 Allgemein