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AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV

Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung KAV bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13) ausdrücklich hervor, dass Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht unter § 169 Abs.[Weiterlesen…]

11. März 2014 Allgemein