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Urteil gegen die Apo Bank

Allen beharrlichen Weigerungen zum Trotz: Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank muss Auskunft darüber erteilen, welche Rückvergütungen, sogenannte Kickbacks, sie im Zusammenhang mit der Beteiligung eines Kunden am Gerling Renditefonds (ISIN DE0008481052) im Jahr 2005 erhalten hat. Dies entschied das Amtsgericht Mannheim in einem am 25.Oktober 2011 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 2 C 73/11).

9. Mai 2012 Allgemein