AFA AG: BGH-Urteil zur Kostenausgleichsvereinbarung – Bundesgerichtshof bestätigt Kostenausgleichsvereinbarung KAV
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH urteile dabei über KAV zu fondsgebundenen Renten- (FRV) und Lebensversicherungen (FLV). Risikotarife wie beispielsweise die selbstständige Kostenvereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind davon ohnehin nicht betroffen. Der BGH stellte dabei in seiner Entscheidung klar, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen[Weiterlesen…]