Wer als Ortsfremder ein verschneites Tempo-Limit nicht beachtet, kann vor Gericht Glück haben. Doch allgemeine Verkehrsregeln wie Tempo 50 innerorts gelten weiter. Auch Vorfahrtsschilder, die an der Form erkennbar sind, müssen befolgt werden.
Wer als Ortsfremder ein verschneites Tempo-Limit nicht beachtet, kann vor Gericht Glück haben. Doch allgemeine Verkehrsregeln wie Tempo 50 innerorts gelten weiter. Auch Vorfahrtsschilder, die an der Form erkennbar sind, müssen befolgt werden.