Die Pflfege versicherung ist eine gute Einrichtung. Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn es um Leistungen geht, die im Bereich der Pfleg zu erbringen sind.Beantragen kann J E D E R eine Leistung aus der Pflegesicherung. Jeder der nach Maßgabe der Bedingungen der Ver Pflegeversicherung „pflegebedürftig“ ist. Dies festzustellen ist üblicherweise die Aufgabe des medizinischen Dienstes.Doch aufgepasst, der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) urteilt oft nicht in ihrem Sinne, sondern im Sinne seines Auftraggebers, der Pflegeversicherung.Dem können sie ein eigenes Pflegegutachten eines privaten Pflegegutachters entgegen stellen. Das private Pflegegutachten bringt ihnen auch Argumente um eine höhere Einstufung in der Pflegestufe zu erreichen.Sylvia Grünert ist eine solche Pfleggutachterin.Sylvia Grünert berät sie gerne.
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