Es soll ein stellvertrendes Beispiel sein.Da wir uns im NPL Bereich gut auskennen lassen Sie uns das bitte einmal an Hand eines solchen Fonds erklären wie wir das (subjektiv) sehen.Das gilt natürlich auch für jeden anderen Fonds!
Nehmen wir an Sie legen einen Fonds auf, wissen zu diesem Zeitpunkt aber das gegen einen der wesentlichen Verantwortlichen strafrechtliche Ermittlungen laufen, dann ist dieser Verantwortliche verpflichtet dies seinen Vermittlern zu sagen.Diese wiederum haben dazu eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden (Fondszeichner). Nehmen wir mal an daraus wird nun ein Verfahren, heißt die Staatsanwaltschaft klagt sie an, und sie haben den gesamten Vorgang verschwiegen, dann hat unserer Meinung nach jeder Fondszeichner Anspruch darauf, sich erneut zu überlegen, ob er seinen Anteil in dem Fonds belassen will. Nochmals ganz klar angemerkt, es geht hier nicht um eine Verurteilung, alleine die Ermittlungen reichen unserer Meinung nach nach diesem Urteil des BGH schon.Natürlich warten Anlegerschutzanwälte usw. auf solche „Steilvorlagen“ und werden diese Dinge sicherlich zu ihren Gunsten ausnutzen.Wir hoffen die Fragen von Usern damit beantwortet zu haben.Was der Veraucherzentrale Bundesverband dazu sagt, das lesen sie auf unserem Blog 

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