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Gute Gründe für die Transparenz von PrismaLife

Wir wollen, dass unsere Kunden ihren Versicherungsvertrag verstehen − ganz einfach. Deshalb schließen die eine sogenannte Netto-Police ab und haben dadurch auch noch einen weiteren, ganz entscheidenden Vorteil: Die Beiträge fließen sofort komplett in die Versicherung − die Abschluss- und Einrichtungskosten sind ja bereits bezahlt. Und das rechnet sich, vor allem durch den Zinseszinseffekt. Bei der Altersvorsorge ist nicht zu vergessen: Wichtig neben den Kosten ist auch, was am Ende für den Kunden insgesamt raus kommt. Denn darauf muss er sich verlassen können!

Die Kostenausgleichsvereinbarung

Beim Abschluss einer jeden Versicherung zahlt grundsätzlich der Kunde die Kosten, die mit seinem Vertrag entstehen – meistens sind diese vermischt mit seinen Beiträgen, so dass die exakte Höhe der Kosten für ihn nicht klar erkennbar ist. Bei PrismaLife ist das transparenter gelöst: Die Kosten, die für die Beratung vor Vertragsabschluss und für die Einrichtung des Versicherungsvertrages entstanden sind, werden von unseren Kunden separat beglichen. Unabhängig vom Versicherungsvertrag gibt es also einen zweiten Vertrag – die Kostenausgleichsvereinbarung (KAV)

Kostenausgleichsvereinbarung und Versicherungsvertrag-zwei unabhängige Verträge

Kostenausgleichsvereinbarung und Versicherungsvertrag sind unabhängig voneinander, weil der Kunde mit seinem Vertragsabschluss bereits mehrere Leistungen erhalten hat:

• Die Beratung vor Vertragsabschluss: (Bestandsaufnahme, Analyse, Besprechung der Ergebnisse, Beratung zur Produktauswahl, (Vermittlung des gewünschten Produkts)

• Die Einrichtung des Versicherungsvertrages beim Versicherer (EDV, Antragsprüfung, Policierung, Buchhaltung etc.)

Für all diese Leistungen entstehen einem Versicherungsunternehmen Kosten, die immer der Kunde mit seinen Beiträgen zahlt. Die Kunden der PrismaLife kennen alle diese Kostenbestandteile bereits vor Vertragsabschluss.

Einfach und verständlich- so funktioniert die Kostenausgleichsvereinbarung

Man kann die Kostenausgleichsvereinbarung mit der Maklerprovision und einem selbständigen Mietvertrag einer Immobilie vergleichen. Der Makler hat Anspruch auf Gebühren für die Vermittlung einer Immobilie, unabhängig vom Miet- oder Kaufvertrag. Die Kostenausgleichsvereinbarung stellt ebenso einen eigenen Vertrag dar. In der Regel zahlt der Kunde die Abschluss- und Einrichtungskosten mit der Kostenausgleichsvereinbarung einmalig zu Beginn seines Versicherungsvertrages. Auf Wunsch gewähren wir auch eine Ratenzahlung von 48 Monaten. Zusätzlich besteht für den Kunden die Option, die Versicherungsbeiträge während der Ratenzahlung der Kostenausgleichsvereinbarung zu reduzieren. Er zahlt dann also einen reduzierten Beitrag in seinen Versicherungsvertrag sowie getrennt davon die Raten für seine Kostenausgleichsvereinbarung.

Schnelle Hilfe bei Zahlungsunfähigkeit

Private Schicksalsschläge kommen meist ohne Vorwarnung. In solchen Fällen helfen wir − schnell und unkompliziert. Eine kostenlose Zahlungsausfallversicherung bietet unseren Kunden und ihren Angehörigen Schutz bei:

•Arbeitslosigkeit

•Arbeitsunfähigkeit

•bei Ableben

Als Lebensversicherer sind wir zudem verpflichtet, die Antragsunterlagen und die Beratungsdokumentation der Vermittler ganz genau zu prüfen. Sollten wir bereits bei der Antragsprüfung feststellen, dass ein Kunde aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sein wird, den Versicherungsvertrag oder die Kostenausgleichsvereinbarung zu bedienen, handeln wir sofort.

Alles klar bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist grundsätzlich für einen längerfristigen Zeitraum angedacht. Sie dient schließlich der finanziellen Absicherung im Alter und soll die vorhandene Versorgungslücke schließen. Die Kosten für Abschluss und Einrichtung einer Versicherung entstehen direkt zu Beginn des Versicherungsvertrages. Sie sind auch bereits zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. Ratenzahlung ist kein Problem – Wenn ein Kunde seine Kostenausgleichsvereinbarung in 48 Monatsraten tilgen möchte, weist ihn sein Berater bereits vor Vertragsabschluss darauf hin, dass seine Zahlungsverpflichtung aus der Kostenausgleichsvereinbarung auch dann fortbesteht, wenn er seinen Versicherungsvertrag wider Erwarten vorzeitig kündigen sollte.

Der zusätzliche Kundenvorteil der Kostenausgleichsvereinbarung? Sie schützt unsere Kunden davor, ihre bereits bestehende Altersvorsorge auf „Anraten“ von Versicherungsvermittlern zugunsten eines neuen Altersvorsorgeproduktes vorzeitig zu kündigen und dadurch erneute Abschlusskosten zu bezahlen. Denn mehr als die Hälfte aller privaten Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland werden bereits in einem frühen Stadium wieder gekündigt. Ein häufiger Grund ist die Abwerbung durch andere Versicherungsvermittler. Doch die vorzeitige Kündigung eines bestehenden Altersvorsorgevertrages ist immer die schlechteste Lösung für den Kunden, denn mit dem Neuabschluss einer Versicherung fallen auch immer wieder neue Abschlusskosten an. Und die so dringende Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge fordert das durchgängige Sparen bis zum Alter in einen Vorsorgevertrag.