Die Kündigung des Hausarztvertrages in Bayern durch die AOK ist rechtmäßig gewesen.
Das gab das Sozialgericht München in einem am Freitag veröffentlichen Eilbeschluss bekannt und wies damit die Beschwerde des Bayerischen Hausärzteverbandes zurück. Ein Aufruf zur kollektiven Rückgabe der Kassenzulassung, wie ihn der Verband betrieben habe, sei angesichts eines gesetzlichen Verbots klar rechtsmissbräuchlich, argumentierte das Gericht. (Aktenzeichen: S 39 KA 1248/10 ER)
Die AOK sei wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen des Bayerischen Hausärzteverbands berechtigt gewesen, den Vertrag im Dezember 2010 fristlos zu kündigen. Durch die Androhung des kollektiven Systemausstiegs hätten die Hausärzte eine „Drohkulisse” aufgebaut.