ARAS GROUP DWC LLC: BaFin ordnet Einstellung der Werbung für das Kreditgeschäft an

Datum: 04.08.2017, geändert am 16.01.2018

Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.

Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung -Nachrangdarlehen-, -Beteiligung(-sfinanzierung), (banküblich) besicherte Darlehen- oder -Auslandsdarlehen- anzubieten.

Die Darlehensverträge sahen trotz ihrer Bezeichnung als -Nachrangdarlehen- die unbedingte Rückzahlbarkeit der Darlehenssummen vor. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.

Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten.

Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Meldung der BaFin Ende

Diese Anordnung derBaFin, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, ist doch ganz eindeutig und lässt auch keine andere Auslegung zu. Trotzdem wirbt die ARAS Group erneut für Nachrangdarlehen in deutschen Printmedien. Das das der BaFin gefällt können wir uns dann nun wirklich nicht vorstellen.

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